Rechtliches

Allgemeine Geschäfts­bedingungen

Jamal Abdalla Events – Oldschool Beats · Für den Erwerb von Veranstaltungstickets und den Besuch von Veranstaltungen

§ 1 VERANSTALTER UND GELTUNGSBEREICH

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für den Erwerb von Veranstaltungstickets bei Jamal Abdalla Events, Jap-Peter-Hansen-Wai 13, 25980 Westerland, E-Mail: info@oldschoolbeats.de, im Folgenden „Veranstalter“, und für den Besuch der hiervon erfassten Veranstaltungen.

(2) Maßgeblich sind diese AGB in der bei Vertragsschluss einbezogenen Fassung sowie die zu diesem Zeitpunkt veröffentlichte Beschreibung der gebuchten Veranstaltung und Ticketkategorie. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang.

(3) Bei Käufen über externe Ticketplattformen ergeben sich die jeweilige Rolle der Plattform und etwaige eigenständige Leistungen aus dem Bestellprozess. Ergänzende Plattformbedingungen schränken Ansprüche gegen den Veranstalter aus dem Veranstaltungsvertrag nicht ein.

(4) Diese AGB regeln keine eigenständigen Verträge über E-Wallets, Zahlungsdienste, Community-Funktionen, Waren oder undatierte Gutscheine.

§ 2 BUCHUNG UND VERTRAGSSCHLUSS

(1) Die Veranstaltungsdarstellung stellt eine Aufforderung zur Abgabe einer Bestellung dar. Mit Betätigung der zahlungspflichtigen Bestellschaltfläche gibt der Kunde ein verbindliches Angebot für die ausgewählten Tickets ab. Der Vertrag kommt mit Zugang einer ausdrücklichen Buchungsbestätigung oder mit Übersendung des Tickets zustande. Eine ausschließlich den Eingang der Bestellung bestätigende Nachricht ist noch keine Annahme.

(2) Bei Nutzung einer externen Ticketplattform ist der dort vor Abgabe der Bestellung ausdrücklich dargestellte Vertragsschluss maßgeblich. Eine abweichende Gestaltung muss im Bestellprozess eindeutig erkennbar sein.

(3) Der Kunde hat seine für die Buchung erforderlichen Angaben, insbesondere seine E-Mail-Adresse, zutreffend anzugeben. Vertragssprache ist Deutsch.

(4) Der Kunde erhält die Buchungsbestätigung und die für den Vertrag geltenden Bedingungen in speicherbarer Form per E-Mail oder als beigefügte Dateien. Die Veranstaltungs- und Buchungsdaten sollen für spätere Rückfragen aufbewahrt werden.

§ 3 PREISE, ZAHLUNG UND TICKETVERSAND

(1) Der vor Abgabe der Bestellung ausgewiesene Gesamtpreis umfasst die gesetzlich geschuldeten Steuern und sämtliche obligatorischen Preisbestandteile. Zusätzliche Kosten müssen vor Abschluss der Bestellung ausgewiesen werden.

(2) Es stehen die im jeweiligen Bestellprozess angegebenen Zahlungsarten zur Verfügung. Zahlungszeitpunkt und Zahlungsabwicklung werden dort angegeben. Eigenständige Leistungen eines Zahlungsdienstleisters richten sich ergänzend nach dessen wirksam vereinbarten Bedingungen.

(3) Tickets werden entsprechend dem gebuchten Angebot elektronisch bereitgestellt. Bei ausbleibender Zustellung oder erkennbaren Fehlern wird der Kunde gebeten, sich zeitnah unter Angabe seiner Bestelldaten an die Verkaufsstelle oder info@oldschoolbeats.de zu wenden. Gesetzliche Rechte werden durch eine spätere Meldung nicht ausgeschlossen.

§ 4 KEIN WIDERRUFSRECHT; FREIWILLIGE STORNIERUNGEN

(1) Für Verträge über Freizeitveranstaltungen mit einem bestimmten Termin oder Zeitraum besteht gemäß § 312g Absatz 2 Nummer 9 BGB kein gesetzliches Widerrufsrecht.

(2) Ein freiwilliges Recht auf Stornierung, Rücknahme, Umtausch oder Umbuchung wird nicht eingeräumt, sofern es nicht ausdrücklich vereinbart wurde. Dies gilt insbesondere bei persönlicher Verhinderung oder Erkrankung des Ticketinhabers.

(3) Gesetzliche Rechte, insbesondere bei Absage, Verlegung oder nicht vertragsgemäßer Leistung, bleiben unberührt.

§ 5 GÜLTIGKEIT UND WEITERGABE VON TICKETS

(1) Jedes Ticket gilt ausschließlich für die darauf bezeichnete Veranstaltung und den gebuchten Leistungsumfang. Zeitlich oder räumlich beschränkte Tickets berechtigen nur zum jeweils beschriebenen Zutritt.

(2) Soweit ein Ticket nicht ausdrücklich vor dem Kauf als personalisiert ausgewiesen wurde, darf es privat an eine andere Person weitergegeben werden. Ein lediglich aufgedruckter Käufername macht das Ticket nicht zu einem personalisierten Ticket. Die empfangende Person muss die für die Veranstaltung geltenden Einlassvoraussetzungen erfüllen.

(3) Die Vervielfältigung oder Mehrfachverwendung eines Tickets ist unzulässig. Nach erfolgtem Einlass oder Erstattung kann dasselbe Ticket nicht erneut für einen erstmaligen Einlass eingesetzt werden. Bei einem Streit über eine möglicherweise fehlerhafte Entwertung erfolgt eine Prüfung; gesetzliche Rechte bleiben unberührt.

(4) Zugangsdaten und Ticketcodes sollen vor dem Zugriff Unbefugter geschützt werden. Bei Verlust oder vermutetem Missbrauch wird um zeitnahe Kontaktaufnahme mit der Verkaufsstelle gebeten, damit eine mögliche Sperrung oder Ersatzausstellung geprüft werden kann.

§ 6 EINLASS, ALTERSNACHWEIS UND HAUSORDNUNG

(1) Einlasszeiten, Mindestalter sowie gegebenenfalls Boarding- und Abfahrtszeiten ergeben sich aus der vor dem Kauf veröffentlichten Veranstaltungsbeschreibung. Ein ausdrücklich angekündigtes Mindestalter gilt auch für Personen, die ein Ticket durch Weitergabe erhalten haben.

(2) Zur Prüfung des Mindestalters ist ein gültiger amtlicher Lichtbildausweis mitzuführen und auf Verlangen beim Einlass vorzuzeigen. Bei personalisierten Tickets ist zusätzlich die Übereinstimmung mit der berechtigten Person nachzuweisen.

(3) Der Veranstalter und das beauftragte Personal dürfen den Einlass aus sachlichem Grund verweigern, insbesondere bei Nichterfüllung der angekündigten Altersvoraussetzungen, fehlendem erforderlichem Altersnachweis, einem wirksamen Hausverbot, aggressivem Verhalten oder einer konkreten Gefährdung anderer Gäste. Gesetzliche Gleichbehandlungsgebote sind zu beachten. Ein uneingeschränktes Recht zur willkürlichen Einlassverweigerung besteht nicht.

(4) Die vor dem Kauf zugänglich gemachte Hausordnung und angemessene Sicherheitsanweisungen vor Ort sind zu beachten. Gefährliche Gegenstände dürfen nicht mitgeführt werden. Sicherheitskontrollen müssen verhältnismäßig durchgeführt werden.

(5) Bei erheblichen Störungen oder konkreten Gefährdungen kann ein bereits eingelassener Gast nach Maßgabe der gesetzlichen Voraussetzungen ausgeschlossen werden. Etwaige Erstattungs- oder Schadensersatzansprüche richten sich in diesem Fall nach den gesetzlichen Vorschriften; ein automatischer vollständiger Verfall des Ticketpreises wird nicht vereinbart.

§ 7 EINLASSVERWEIGERUNG UND SOFORTIGE ERSTATTUNG VOR ORT

(1) Wird einem Gast mit gültigem, bezahltem Ticket der erstmalige Einlass durch das Einlass- oder Sicherheitspersonal verweigert, erstattet der Veranstalter den für das betreffende Ticket gezahlten Ticketpreis unmittelbar vor Ort in bar. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.

(2) Zur sofortigen Abwicklung hat sich der Gast unmittelbar nach der Einlassverweigerung und möglichst vor Verlassen des Veranstaltungsortes beim Kassen- oder Sicherheitspersonal zu melden und das Ticket vorzulegen. Das Sicherheitspersonal verweist ihn an die zuständige Auszahlungsstelle und unterstützt die Klärung.

(3) Die Auszahlung wird unter Angabe der Ticketnummer, des Betrags und des Zeitpunkts dokumentiert. Mit der Auszahlung wird das Ticket im Ticketsystem als erstattet gekennzeichnet und entwertet. Der Gast erhält eine Auszahlungsbestätigung. Eine doppelte Erstattung oder erneute Nutzung desselben Tickets ist ausgeschlossen.

(4) Ist eine sofortige Auszahlung ausnahmsweise nicht möglich, dokumentiert das Personal den Vorgang und stellt dem Gast eine Bestätigung zur Verfügung. Die Auszahlung wird anschließend unverzüglich mit dem Gast abgewickelt.

(5) Eine unterbliebene Meldung vor Ort kann die nachträgliche Prüfung erschweren. Nachträgliche Anfragen sind unter Angabe der verfügbaren Ticket- oder Bestelldaten und einer Beschreibung des Vorgangs an info@oldschoolbeats.de zu richten und werden im Einzelfall geprüft. Ansprüche werden nicht allein deshalb ausgeschlossen, weil der Gast die Erstattung nicht vor Ort verlangt hat. Die gesetzliche Beweislastverteilung bleibt unverändert.

§ 8 PROGRAMMÄNDERUNGEN UND ERSATZ-ACTS

(1) Der Veranstalter darf angekündigte Programmpunkte bei nach Vertragsschluss eintretenden sachlichen Gründen, etwa Erkrankung eines Künstlers, unvorhersehbarem Ausfall eines Acts oder behördlichen Sicherheitsmaßnahmen, ändern, soweit die Änderung unter Berücksichtigung der Interessen der Gäste zumutbar ist und den Gesamtcharakter sowie die wesentlichen vereinbarten Leistungen der Veranstaltung nicht verändert.

(2) Ein ausgefallener Act kann unter diesen Voraussetzungen durch einen gleichwertigen Act ersetzt werden. Bei der Beurteilung der Gleichwertigkeit sind insbesondere Musikrichtung, künstlerisches Profil, Bekanntheitsgrad innerhalb der angesprochenen Zielgruppe, Art und Umfang des Auftritts sowie die Bedeutung des ursprünglichen Acts für das beworbene Gesamtkonzept zu berücksichtigen. Ein DJ-Set ist nicht allein wegen einer ähnlichen Musikrichtung einer angekündigten Live-Performance gleichwertig.

(3) Ein nach Absatz 1 und 2 zulässiger, gleichwertiger und zumutbarer Ersatz eines Acts berechtigt für sich allein nicht zur Stornierung oder Rückerstattung des Ticketpreises.

(4) Wurde der Auftritt eines bestimmten Künstlers als wesentliche Hauptleistung vereinbart oder stellt die Änderung eine wesentliche Abweichung von der gebuchten Leistung dar, bleiben die gesetzlichen Rechte der Gäste bestehen. Die Bezeichnung eines Ersatz-Acts als „gleichwertig“ durch den Veranstalter allein schließt solche Rechte nicht aus.

(5) Über wesentliche Programmänderungen informiert der Veranstalter die betroffenen Käufer unverzüglich über die vorhandenen Buchungskontaktdaten, gegebenenfalls über die Ticketplattform, sowie über seine Veranstaltungskanäle.

§ 9 ABSAGE, VERLEGUNG UND HÖHERE GEWALT

(1) Wird eine Veranstaltung endgültig abgesagt, erfolgt die Rückabwicklung nach den gesetzlichen Vorschriften. Der Veranstalter informiert über das Erstattungsverfahren. Eine Verpflichtung zur Annahme eines Gutscheins anstelle einer geschuldeten Geldzahlung besteht nicht.

(2) Bei einer Verlegung informiert der Veranstalter über den Ersatztermin beziehungsweise den neuen Veranstaltungsort und die bestehenden Möglichkeiten zur Rückabwicklung. Gesetzliche Rücktritts- und Erstattungsrechte bleiben unberührt. Schweigen gilt nicht als Zustimmung zu einer Vertragsänderung.

(3) Bei erheblichen Leistungseinschränkungen, vorzeitigem Abbruch oder höherer Gewalt richten sich die jeweiligen Ansprüche nach den gesetzlichen Vorschriften. Ein pauschaler Ausschluss von Rückzahlungen wird nicht vereinbart.

(4) Die Behandlung von Gebühren externer Verkaufsstellen hängt von der jeweiligen Vertragsgestaltung und der Rechtslage ab. Gesetzlich geschuldete Erstattungen werden durch diese AGB nicht ausgeschlossen.

§ 10 BESONDERE TICKETLEISTUNGEN UND VERANSTALTUNGSFORMATE

(1) Bei Brunch-, VIP-, Lounge-, Gruppen- oder vergleichbaren Tickets ergibt sich der enthaltene Leistungsumfang aus der jeweiligen Angebotsbeschreibung. Insbesondere müssen enthaltene Speisen, Getränke, Sitzplätze, Zugangsbereiche sowie etwaige zusätzliche Einlasstickets vor dem Kauf erkennbar sein.

(2) Mindestverzehr, Anzahlungen und deren Anrechnung gelten nur, soweit sie vor dem Kauf ausdrücklich ausgewiesen und vereinbart wurden. Ein Mindestverzehr oder ein separat zu erwerbendes Einlassticket wird nicht allein durch diese AGB begründet.

(3) Bei Schiffsveranstaltungen sind die angekündigten Boarding- und Abfahrtszeiten zu beachten. Das Schiff muss auf verspätete Gäste nicht warten. Ansprüche bei verpasstem Boarding richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften, insbesondere danach, wer die Verspätung zu vertreten hat.

(4) Eine wetterbedingte Verlagerung einer Open-Air-Veranstaltung in einen konkret beschriebenen Innenbereich ist Teil der vereinbarten Leistung, wenn diese Alternative bereits vor dem Kauf ausdrücklich angekündigt wurde. Im Übrigen gelten für Änderungen und Ausfälle §§ 8 und 9.

§ 11 HAFTUNG

(1) Der Veranstalter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach zwingenden gesetzlichen Haftungsvorschriften, insbesondere dem Produkthaftungsgesetz. Eine übernommene Garantie bleibt nach ihrem Inhalt unberührt.

(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Veranstalter für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Dies sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

(3) Im Übrigen ist die Haftung für einfach fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen. Die Ausnahmen nach Absatz 1 bleiben bestehen.

(4) Diese Haftungsregelungen gelten entsprechend zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Veranstalters. Gesetzliche Erfüllungs-, Rückzahlungs-, Minderungs- und Rücktrittsrechte werden durch diese Haftungsregelung nicht ausgeschlossen. Die gesetzliche Beweislastverteilung bleibt unverändert.

§ 12 DATENSCHUTZ SOWIE FOTO- UND VIDEOAUFNAHMEN

(1) Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten und zu den Rechten betroffener Personen enthält die gesonderte Datenschutzerklärung auf www.oldschoolbeats.de. Angaben zu den jeweiligen Ticket- und Zahlungsdienstleistern sind im Buchungsprozess zugänglich.

(2) Diese AGB enthalten keine pauschale Einwilligung in Werbenachrichten oder in die Anfertigung und Veröffentlichung von Foto- oder Videoaufnahmen. Soweit Aufnahmen vorgesehen sind, informiert der Veranstalter gesondert über deren Durchführung, Verwendungszwecke und Rechtsgrundlage. Erforderliche Einwilligungen werden gesondert eingeholt.

§ 13 KONTAKT, STREITBEILEGUNG UND SCHLUSSBESTIMMUNGEN

(1) Rückfragen und Beschwerden können unter Angabe der verfügbaren Buchungsdaten an info@oldschoolbeats.de gerichtet werden. Eine vorherige Kontaktaufnahme ist keine Voraussetzung für die gerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen.

(2) Der Veranstalter ist weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

(3) Es gilt deutsches Recht. Bei Verbrauchern bleiben zwingende Schutzvorschriften des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts unberührt, soweit diese anwendbar sind. Es gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.

(4) Sollte eine Bestimmung unwirksam sein oder werden, richtet sich deren Behandlung nach den gesetzlichen Vorschriften. Im Übrigen bleibt der Vertrag nach Maßgabe des Gesetzes bestehen.

Fragen und Beschwerden zu diesen Bedingungen: info@oldschoolbeats.de · Angaben zur Verarbeitung personenbezogener Daten: Datenschutzerklärung